InvestRE
Förderung von Investitionsmaßnahmen zur Ressourcenschonung und Erhöhung der Ressourceneffizienz in Unternehmen
Dieses Förderprogramm knüpft an die Aktivitäten der Regionalen Kompetenzstellen für Ressourceneffizienz (KEFF+) an und soll kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Baden-Württemberg dabei unterstützen, konkrete investive Ressourcenschonungs- oder Ressourceneffizienzmaßnahmen umzusetzen.
Damit soll die Förderung Investitionen auf möglichst hohem Ressourcenschonungs- und Ressourceneffizienzniveau anstoßen, insbesondere in der Anlagen- und Prozessmodernisierung. Zudem zielt dieses Förderprogramm darauf ab, Unternehmen bei der Umsetzung von Maßnahmen zu unterstützen, die die Verwendung von nachhaltigen Rohstoffen und Materialien ermöglichen.
Beispiele dafür sind Maßnahmen zur Materialeinsparung bzw. Materialeffizienz, die Substitution von schadstoffhaltigen oder kritischen Rohstoffen und Materialien sowie der Einsatz von Rezyklaten oder kreislauffähigen Materialien.
Hinweise
Die L-Bank bietet als Ergänzung zum InvestRE-Förderzuschuss das Förderdarlehen „Umweltfinanzierung“ an.
Bitte beachten Sie, dass die Maßnahmen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides beauftragt werden dürfen. Sie können sich vor Bewilligung entsprechende Angebote einholen.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß der Definition der der Europäischen Kommission (Empfehlung 2003/361/EG), die eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben.
Weitere Erläuterungen zur Definition von KMU sind im Benutzerleitfaden zur Definition von KMU und der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Investitionsmaßnahmen zur Ressourcenschonung und Erhöhung der Ressourceneffizienz in Unternehmen (VwV EFRE InvestRE 2021-2027) enthalten.
Förderfähig sind investive Maßnahmen zur Ressourcenschonung und Erhöhung der Ressourceneffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen in Baden-Württemberg. Die Investition muss zur Reduzierung des Ressourcenverbrauchs beziehungsweise zur Ressourcenschonung in dem Unternehmen beitragen.
Reine Energiespar- und Energieeffizienzmaßnahmen sind nicht förderfähig.
Zuwendungsfähige Ausgaben in diesem Förderprogramm sind Sachkosten zur Umsetzung der investiven Maßnahme zur Ressourcenschonung und Erhöhung der Ressourceneffizienz.
Hierzu gehören:
- Anschaffungskosten
- Einbaukosten
- Beratungs- und Dienstleistungskosten
- Materialkosten
- Sachleistungen
Die fachliche Bewertung und Auswahl der eingereichten Projektanträge erfolgen durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg anhand der Materialeinsparung und/oder des genutztes Substitutionspotenzials, des Innovationspotenzials des Vorhabens sowie der eingesparten kritischen Rohstoffe. Das Vorhaben ist im Antragsformular so zu beschreiben, dass es anhand dieser Kriterien beurteilt werden kann.
Die Förderung umfasst eine Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen kann. Die Mindestförderung beträgt 100.000 Euro, was zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von mindestens 250.000 Euro entspricht.
Außerdem bietet die L-Bank begleitend das Förderdarlehen „Umweltfinanzierung“ an. Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie hier.
Die Auswahl der Förderanträge erfolgt in einem einstufigen Verfahren:
- Anträge können laufend eingereicht werden. Ein Antrag ist vollständig und unterschrieben in elektronischer Form bei der L-Bank an @email einzureichen.
- Die fachliche Bewertung und Auswahl der eingereichten Projektanträge erfolgen durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.
- Das Auswahlverfahren erfolgt monatlich.
Die Bewilligung von Zuwendungen kann grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2027 erfolgen. Der Schlussverwendungsnachweis muss in jedem Fall bis spätestens zum 30. Juni 2029 vorgelegt werden.
Formulare und Details zu den förderfähigen Maßnahmen
Ihr Kontakt
Umwelttechnik BW
Kleiner Schlossplatz 13
70173 Stuttgart
Deutschland
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