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Neue EU-Verpackungsverordnung: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Am 11. Februar 2025 ist die neue europäische Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) in Kraft getreten. Ziel der Verordnung ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, das Recycling zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Die Vorschriften gelten ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.

Was ändert sich konkret?

  • Recyclingfähigkeit: Verpackungen müssen so gestaltet sein, dass sie effizient recycelt werden können. Die EU-Kommission wird bis 2028 konkrete Kriterien für eine recyclinggerechte Gestaltung festlegen.
  • Mindestrezyklatanteile: Für Kunststoffverpackungen werden Mindestanteile an recyceltem Material vorgeschrieben. Ab dem 1. Januar 2030 gelten beispielsweise folgende Vorgaben:
    • 30 Prozent bei Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff
    • 30 Prozent bei kontaktempfindlichen Verpackungen mit PET als Hauptbestandteil
    • 10 Prozent bei kontaktempfindlichen Verpackungen aus anderen Kunststoffmaterialien als PET
  • Verpackungsminimierung: Unternehmen müssen sicherstellen, dass das Volumen und die Masse von Verpackungen auf das notwendige Maß begrenzt sind. Beispielsweise darf das Leerraumverhältnis bei Umverpackungen 50 Prozent nicht überschreiten.
  • Erweiterte Herstellerverantwortung: Hersteller, die Verpackungen erstmals in einem Mitgliedstaat auf den Markt bringen, müssen sich bei der zuständigen Behörde registrieren und sicherstellen, dass ihre Verpackungen den neuen Anforderungen entsprechen.

Warum handeln?

Die Nichteinhaltung der neuen Vorschriften kann zu Bußgeldern führen. Gleichzeitig bietet die Anpassung an die neuen Regeln Chancen: Ressourceneinsparung, Imagegewinn durch nachhaltige Verpackungslösungen und Wettbewerbsvorteile durch vorausschauendes Handeln.

Wir unterstützen Sie!

Wir informieren Sie gerne darüber, wie Sie Ihre Verpackungsprozesse optimieren, gesetzeskonform gestalten und dabei nachhaltige Lösungen finden können.

Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Symbolbild EU Verpackungsverordnung
Verpackung, Recycling, Kreislaufwirtschaft: Die neue EU-Verpackungsverordnung (KEFF+Region Heilbronn-Franken/KI-generiert)
Autor: Uwe Rüdinger
Quelle: KEFF+Region Heilbronn-Franken